Der Energieausweis
- Seid 1.10.2007 ist der Energieausweis für Wohngebäude Pflicht.
- Er wird stufenweise eingeführt.
- Bei Vermietung und Verkauf ist er vorzulegen,
- Er wird in 2 Varianten, als Verbrauchs und als Bedarfs-Pass geführt.
- Welcher Pass ist für Sie sinnvoll?
- Wo bekommen Sie den Energieausweis?
Natürlich bei uns: Ihrem Energieberater
Nichtwohngebäude – DIN 18599:
- Ihr Gebäude hat 1000m² und mehr. Sie haben Publikumsverkehr? Auch hier ist der Energiepass Pflicht
Fragen Sie uns: Ihren Energieberater |