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Der Energieausweis

  • Seid 1.10.2007 ist der Energieausweis für Wohngebäude Pflicht.
  • Er wird stufenweise eingeführt.
  • Bei Vermietung und Verkauf ist er vorzulegen,
  • Er wird in 2 Varianten, als Verbrauchs und als Bedarfs-Pass geführt.
  • Welcher Pass ist für Sie sinnvoll?
  • Wo bekommen Sie den Energieausweis?

Natürlich bei uns: Ihrem Energieberater


Nichtwohngebäude – DIN 18599:

  • Ihr Gebäude hat 1000m² und mehr. Sie haben Publikumsverkehr? Auch hier ist der Energiepass Pflicht

Fragen Sie uns: Ihren Energieberater